Anerkennung als Pflanzenschutzversuchseinrichtung

Mit Bescheid vom 21.Juni 2018 (Nr. BAES-PSM-2017-0860) wurde die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, als Versuchseinrichtung gemäß §9 Abs. 2 Pflanzenschutzmittelverordnung, BGBl. 233/2011 idgF für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmitteln für alle Wirkungsbereiche im Weinbau, Obstbau (inkl. Hopfenanbau) anerkannt.

Auf den ersten Blick erscheint diese Anerkennung als nichts allzu Besonderes, da an der HBLAuBA Klosterneuburg ja schon seit Ihrer Gründung vor rund 158 Jahren  im Bereich Pflanzenschutz geforscht wird.

Die im 19. Jahrhundert aus Amerika neu eingeschleppten Krankheitserreger (Oidium, Peronospora) haben sogar zur Gründung unserer Lehr- und Forschungsanstalt geführt. Wenn man bedenkt, dass diese Krankheiten noch heute die Pflanzenschutzstrategie der meisten Weinbaubetriebe dominieren, ist es geradezu eine Verpflichtung, dass wir in diesem schwierigen Feld weiterforschen. 

Insbesondere auch unter Bedachtnahme auf neue Produktionsweisen (bio, rückstandsfrei, Kupferreduktion) stellt der Schutz der Pflanzen, der Nützlinge und der Produktionsgrundlagen (Boden…) eine fundamentale Kernaufgabe in der wein- und obstbaulichen Forschung dar. Neben dem wissenschaftlichen Studium der Schaderreger und der Suche nach möglichst schonenden Bekämpfungs- bzw. Vorbeugemaßnahmen, stellt aber auch die praxiskonforme Prüfung und Bewertung von neu entwickelten Pflanzenschutzprodukten eine wichtige Aufgabe dar. Ziel dieser Prüfung muss sein, dass nur wirksam aber zugleich auch umweltverträgliche  Mittel für die Vermarktung zugelassen werden. Dies dient dem Produzenten, schützt den Konsumenten und hilft der Natur.  

Die objektive Prüfung und schließlich Empfehlung für die Zulassung oder Ablehnung von neuen Pflanzenschutzmitteln ist eine fachlich sehr herausfordernde Aufgabe, die im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Industrie und des Konsumenten(Natur)-schutzes gelöst werden muss. Um diese Aufgabe gewissenhaft und korrekt zu bearbeiten sind u.a. hohe fachliche Kompetenz, technische Möglichkeiten und logistische Rahmenbedingungen erforderlich, die den international etablierten Richtlinien (EPPO = European and Mediterranean Plant Protection Organisation) entsprechen müssen. Im Detail sind die Voraussetzungen, die eine Versuchseinrichtungen erfüllen muss, damit diese neue Pflanzenschutzmittel erproben und für die Praxis zugängig machen darf, in der Verordnung  (EG) 1107/2009 in Art. 29 Abs. 3 geregelt.

Mit dieser Anerkennung möchte die HBLAuBA auch für spezielle Pflanzenschutzprodukte und Obstarten, die gesamtösterreichisch eine geringe aber regional eine große Bedeutung haben, verstärkt Versuche vornehmen.

Die Anerkennung ist bis 31.12.2022 befristet, für eine Verlängerung ist eine neuerliche Prüfung notwendig.

Veröffentlicht am 23.07.2018