Gefrierverhalten Eiswein

Für die Herstellung von Eiswein müssen die Trauben laut Gesetz bei Lese und Kelterung gefroren sein.

Es besteht Unkenntnis darüber, ab wann  bzw. wie intensiv eine Aufkonzentrierung durch Kälte tatsächlich stattfindet, insbesondere wenn witterungsbedingte Fäulnis festzustellen ist. Aus diesem Grund ist es von Interesse, wie sich das Einfrierverhalten und die Aufkonzentrierung der wertbestimmenden Inhaltstoffe im Zeitablauf grundsätzlich darstellt. Das würde Entscheidungssicherheit bringen ob die Trauben tatsächlich für Eiswein gelesen werden können oder ob eher eine andere Prädikatsstufe anzustreben ist. Dadurch kann wirtschaftlicher Schaden vermieden werden.

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HR. DI Robert Steidl